Strengere Regeln für die Bemerkungen in Exportrechnungen – Spalte 1: Falsche Zahl kann Ihre Steuerrückerstattung kosten

Wichtiger Hinweis – Exportfinanzierung & -abwicklung
Achtung an alle Exportfinanzierungs- und -abwicklungsteams: Die Spalte „Bemerkungen“ auf allgemeinen Mehrwertsteuerrechnungen für Exportverkäufe enthält ab sofort neue, verbindliche Anforderungen.1. Juni 2026Dies gilt für alle Exportmethoden. Falsche oder fehlende Angaben können nicht nur zum Verlust des Anspruchs auf Exportsteuererstattung führen, sondern auch Strafen nach sich ziehen. Dieser Leitfaden enthält alle wichtigen Informationen – bewahren Sie ihn zum späteren Nachschlagen auf.

I

Inkrafttreten + Rechtsgrundlage

1. Datum des Inkrafttretens

Durch die Nutzung des Golden Tax Phase IV-Systems werden die Steuerbehörden in ganz China ab dem 1. Juni 2026 mit der vollautomatischen Überprüfung der Spalte „Rechnungsbemerkungen“ bei der Prüfung von Exportsteuererstattungen beginnen. Es wird empfohlen, bei allen neu angemeldeten Exportlieferungen die in diesem Artikel beschriebenen Spezifikationen zu beachten, um Verzögerungen bei der Erstattung zu vermeiden.

2. Rechtsgrundlage

Es handelt sich hierbei nicht um eine völlig neue Regelung, sondern um eine landesweite Standardisierung und strengere Durchsetzung bestehender Vorschriften (wie beispielsweise SAT-Bekanntmachung Nr. 35 [2017] und verschiedene lokale Pilotprojekte) im Rahmen der vierten Phase des Golden-Tax-Programms zur „Digitalsteuerverwaltung“. Wichtige Exportregionen wie Zhejiang, Guangdong und Jiangsu haben ihre Anforderungen bereits angepasst.

II

Vier wichtige Folgen falscher Äußerungen

Vier wichtige Folgen falscher Äußerungen (Unbedingt lesen):

1 Direkter Ausschluss von der Erstattung der Ausfuhrsteuer

Stimmen die Angaben im Vermerk nicht mit der Zollanmeldung, dem Vertrag oder dem Frachtbrief überein oder fehlen wichtige Felder, wird der Antrag auf Steuererstattung vom System abgelehnt. Die Rechnung muss storniert und neu ausgestellt werden, wodurch sich die Erstattung im Durchschnitt um 1–3 Monate verzögert.

2 Rechnung als nicht konform eingestuft

Gemäß Artikel 9 der vorläufigen Mehrwertsteuerverordnung können nicht konforme Rechnungen nicht als Vorsteuerabzugsbelege verwendet werden. Der Körperschaftsteuerabzug wird nicht anerkannt, was unter Umständen zu einer zusätzlichen Steuerbelastung von 25 % führt.

3 Auslöser des Steuerprüfungsrisikos

Unregelmäßigkeiten in den Bemerkungen führen im Steuererstattungssystem leicht zu Warnmeldungen und können die Bearbeitung der Erstattung verzögern. Unternehmen müssen unter Umständen schriftliche Erklärungen oder Belege einreichen, was die Effizienz der Erstattung erheblich verzögert und die Wahrscheinlichkeit einer Steuerprüfung erhöht.

4 Strafen für schwere Verstöße

Die fortgesetzte Nichteinhaltung der Vorschriften oder die Angabe falscher Informationen gemäß Artikel 64 des Steuererhebungs- und -verwaltungsgesetzes kann mit Geldbußen von bis zu 10.000 RMB geahndet werden. Bei Steuerausfällen können die Geldbußen zwischen 50 % und dem Fünffachen des hinterzogenen Steuerbetrags liegen.

III

Korrekte Ausfüllrichtlinien für die Spalte „Bemerkungen“ (Vorlage + Beispiel)

1. Kernprinzipien

  • Füllen Sie den Text fortlaufend aus (ohne Zeilenumbrüche), ohne Leerzeichen, ohne Abkürzungen und ohne Änderungen.
  • Die Angaben müssen zu 100% mit der Zollanmeldung, dem Ausfuhrvertrag, dem Konnossement und der Devisenempfangsbestätigung übereinstimmen.
  • Gilt einheitlich für alle Handelsarten (allgemeiner Handel, Verarbeitungshandel, grenzüberschreitender elektronischer Handel usw.).

2. Pflichtfelder (Keines darf ausgelassen werden)

NEIN. Feld Erfordernis
1 Geschäftsidentifikator Beginnen Sie mit Exportgeschäft (vier chinesische Schriftzeichen, festes Format)
2 Vertragsinformationen Vertragsnummer: XXX (muss mit der „Vertragsvereinbarungsnummer“ auf der Zollanmeldung übereinstimmen)
3 Betragsinformationen Fremdwährungsbetrag: XXX; Währung: XXX (z. B. USD, EUR – muss mit der Zollerklärung übereinstimmen)
4 Wechselkursinformationen Wechselkurs: X,XXXX (verwenden Sie den zentralen Paritätskurs am Exportdatum oder am 1. des Monats, auf 4 Dezimalstellen gerundet)
5 Zollerklärungsinformationen(falls verfügbar, ist dies erforderlich) Zollanmeldung Nr.: XXX
6 Logistikinformationen(empfohlen) Frachtbriefnummer: XXX (falls mehrere Frachtbriefe existieren, tragen Sie die Hauptfrachtbriefnummer ein oder vermerken Sie „siehe Frachtbrief für Details“)

3. Standard-Ausfüllvorlage (Beispiel für eine CIF-Transaktion)

Exportgeschäft; Vertragsnr.: HT20260501; Lieferbedingungen: CIF; Fremdwährungsbetrag: 16.000,00; Währung: USD; Wechselkurs: 7,1234; Zollanmeldungsnr.: 220120260512345678; Konnossementsnr.: COSCO1234567; FOB Fremdwährungsbetrag: 15.000,00; FOB RMB-Betrag: 106.851,00

*Hinweis: Im Feld „Betrag“ der Rechnung sollte der CIF-Gesamtpreis in RMB angezeigt werden = 16000 × 7,1234.

4. Häufige Fehler, die Sie vermeiden sollten

  • Weglassen der Exportgeschäftskennung
  • Fehler bei der Währungsabkürzung (z. B. „USD“ → „US“)
  • Betrag stimmt nicht mit der Zollanmeldung überein
  • Der CIF-Preis wurde ohne FOB-Betrag in der Spalte "Bemerkungen" in Rechnung gestellt.
  • Informationen, die über mehrere Zeilen verteilt sind (müssen als eine durchgehende Zeile geschrieben werden).

IV

Weitere wichtige Hinweise zur Rechnungsstellung

1. Rechnungsart

Es muss sich um eine allgemeine Mehrwertsteuerrechnung (einschließlich elektronischer allgemeiner Rechnungen) handeln. Spezielle Mehrwertsteuerrechnungen sind nicht zulässig.

2. Auswahl des Steuersatzes
  • 0%für Steuerrückerstattungen / Nullsteuersatztransaktionen
  • Steuerbefreiungfür befreite Transaktionen
  • Anwendbarer Standardsteuersatz für steuerpflichtige Transaktionen
3. Betragsfelder

Der Einzelpreis und der Gesamtbetrag müssen in RMB (nach Währungsumrechnung) angegeben werden.

4. Käuferinformationen

Für ausländische Unternehmen wird empfohlen, sowohl die chinesische Standardübersetzung als auch den vollständigen englischen Namen anzugeben, um Systemanalysefehler aufgrund von Sonderzeichen zu vermeiden.

V

Checkliste für dringende Maßnahmen (vor dem 1. Juni ausfüllen)

1 Finanzen

Aktualisieren Sie die Vorlagen des Rechnungssystems mit einem festen Format für die Spalte „Bemerkungen“, um manuelle Eingabefehler zu vermeiden.

2 Betrieb

Organisieren Sie die Vertrags-, Zollanmeldungs- und Frachtbriefinformationen so, dass sie zu 100 % mit den Rechnungsdaten übereinstimmen.

3 Selbstprüfung

Prüfen Sie die noch offenen Rechnungen für Lieferungen Ende Mai und bereiten Sie sich im Voraus vor, um Nacharbeiten ab dem 1. Juni zu vermeiden.

4 Ausbildung

Schulen Sie die Teams aus den Bereichen Finanzen, Betrieb und Zollabwicklung hinsichtlich der Ausfüllstandards, um menschliche Fehler auszuschließen.

Im Exportgeschäft kommt es auf die Details an. Die Einhaltung der Vorschriften ist das A und O.
Auch wenn die Spalte für Anmerkungen klein ist, stellt sie eine wichtige Kontrollinstanz für die Steuererstattung dar. Halten Sie sich ab dem 1. Juni unbedingt an die neuen Bestimmungen – vermeiden Sie hohe Verluste aufgrund kleinerer Nachlässigkeiten.


Veröffentlichungsdatum: 27. Mai 2026