Nur noch 2 Tage! Abgabefrist für den Zolljahresbericht 2025: 30. Juni 2026 – Unternehmen mit zollreduzierender Ausrüstung müssen beide Berichte einreichen.

Dringender HinweisDie Frist für die Einreichung des Zolljahresberichts 2025 ist30. Juni 2026- nur2 TageBleiben bis zum Ende des Anmeldezeitraums. Unternehmen, deren zollreduzierende Anlagen noch unter Zollaufsicht stehen.muss zwei separate Jahresberichte gleichzeitig einreichenAndernfalls kann dies direkte Auswirkungen auf die Zollabfertigung, die Bonitätseinstufung Ihres Unternehmens und die Inanspruchnahme von Zollermäßigungen haben und zu Verwaltungsstrafen führen. Bitte prüfen Sie umgehend den Status Ihrer Anmeldung.

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Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die beiden Arten von Jahresberichten und die jeweils zuständigen Unternehmen:

I. Zwei Arten von Jahresberichten – Ermitteln Sie, welche für Ihr Unternehmen zutreffen.

A. Konsolidierter Jahresbericht über Zollgutschriften (Gemeinsame Einreichung bei der Handelskammer und dem Zoll)

Wer muss einen Antrag stellen (wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist):
  • Import-/Exportempfänger/Absender oder beim Zoll registrierte Zollagenten (einschließlich Einzelunternehmen und landwirtschaftliche Genossenschaften);
  • Verarbeitungsbetriebe;
  • Ausländisch investierte Unternehmen (die gleichzeitig auch jährliche Handels- und Deviseninformationen einreichen).

X Befreiung:

Unternehmen, die sich neu beim Zoll registriert haben in2026Sindnicht erforderlichden konsolidierten Jahresbericht für das betreffende Jahr einzureichen; die Einreichung beginnt im darauffolgenden Jahr.

Besonderer Hinweis:

Die oben genannte Ausnahme giltnurzum konsolidierten Jahresbericht. Wenn ein im Jahr 2026 neu registriertes Unternehmen im selben Jahr zollbegünstigte Ausrüstung einführt,„Sonderjahresbericht zur Zollsenkung“ist erst erforderlich2027(da darin der Nutzungsstatus der Ausrüstung des Vorjahres berichtet wird). Die Meldepflichten für die beiden Berichte sind unabhängig voneinander – bitte verwechseln Sie sie nicht.

Ablagekanäle

  • Bundesweit: Nationales Informationssystem für Unternehmenskredite –www.gsxt.gov.cn
  • Exklusiv in Shenzhen: Offizielle Plattform für die jährliche Berichterstattung des Marktüberwachungsbüros Shenzhen.

B. Statusbericht zur Verwendung zollreduzierter Güter (Sonderjahresbericht für zollreduzierte Ausrüstung)

Einzige Einreichungsbedingung:

Das Unternehmen verfügte über Zollsenkungsanlagennoch innerhalb der Zollaufsichtsperiodewährend derKalenderjahr 2025.

Überwachungszeiträume nach Gerätetyp (gerechnet ab dem Datum der Einfuhrfreigabe):

  • Schiffe und Flugzeuge:8 Jahre
  • Kraftfahrzeuge:6 Jahre
  • Maschinen und sonstige Ausrüstung:3 Jahre

Beispiel: Zollsenkungsanlagen, die im Januar 2022 eingeführt wurden und einer dreijährigen Überwachungsperiode unterliegen, müssen in den jährlichen Sonderberichten für jedes Jahr von 2023 bis 2026 gemeldet werden.

Exklusiver Einreichungskanal:

China International Trade Single Window –https://www.singlewindow.cn/

II. Einfaches Online-Einreichungsverfahren für den Sonderjahresbericht zur Zollsenkung

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Melden Sie sich bei der Single Window Standard Edition an und navigieren Sie zuGeschäftsanwendungenErklärung der HafenbehördeWarenanmeldungNachbereitung der Zollsenkung.

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WählenFolgeantrag auf Zollsenkung (Neu)Anwendung zur Verwaltung von Jahresberichten; Details zur Gerätenutzung, Lagerung, Verpfändungen/Übertragungen, Firmenänderungen usw. ausfüllen.

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Laden Sie eine eingescannte Kopie des/derversiegeltStatusbericht zur Verwendung zollreduzierter Waren.

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Prüfen und einreichen, anschließend den Status der Zollprüfung online verfolgen.

III. Schwerwiegende Folgen einer verspäteten oder unterlassenen Einreichung

1.Versäumnis, den konsolidierten jährlichen Zollgutschriftsbericht einzureichen

  • Das Unternehmen wird an der Börse notiert sein.Liste der Veröffentlichungen zu Zollkreditanomalien;
  • Eine Verbesserung der Kreditwürdigkeit ist nicht möglich, und Anträge auf Kreditsanierung werden abgelehnt.
  • Negative Auswirkungen auf Kreditfazilitäten, Ausschreibungen und Regierungsprojekte.

2.Versäumnis, den Sonderjahresbericht zur Zollsenkung einzureichen

  • Der Zoll wirdAussetzung aller Überprüfungen von Zollsenkungen und ZollgarantienAnwendungen für Unternehmen;
  • Die Einfuhr neuer Geräte und die Entsorgung bestehender Geräte werden untersagt.

3.Strenge Strafen bei längeren Verzögerungen

  • Verzögerungen von mehr als30 Tagekann zu Zollgebühren führenBlockierung der Zollabfertigungsbehördeund die Aussetzung des gesamten Zollgeschäfts;
  • Schwere Verstöße können Konsequenzen habenVerwaltungsstrafenund damit steigende Compliance-Kosten.

IV. Tipps zum Abheften

  1. Reichen Sie Ihre Unterlagen frühzeitig ein, um Systemüberlastungen zu vermeiden.– Kurz vor Abgabetermin neigen Systeme zu Verlangsamungen. Planen Sie ausreichend Zeit für Korrekturen ein, falls Probleme auftreten.
  2. Die jährliche Einreichung ist völlig kostenlos.– Jede kostenpflichtige Agentur, die Ihnen anbietet, in Ihrem Namen Klage einzureichen, ist ein Betrug.
  3. Bei Fragen rufen Sie bitte an unterZoll-Hotline: 12360.
  4. Beide Berichte sind obligatorisch und unabhängig.– falls Ihr Unternehmen über zollreduzierende Anlagen verfügt, die unter Aufsicht stehen,Sie müssen beide Anträge einreichen.

Das Einreichungsportal schließt am 30. Juni um 24:00 Uhr – eine Nachfrist wird nicht gewährt.

Die Beamten für Finanzen und Zollkonformität werden gebeten,Überprüfen Sie umgehend die Überwachungszeiten Ihrer Geräte.und vervollständigen Sie beideKonsolidierter Jahresbericht Zollkreditund dieSonderjahresbericht zur Zollsenkung– Schützen Sie Ihre Zollkreditwürdigkeit und vermeiden Sie Betriebsstörungen!


Veröffentlichungsdatum: 29. Juni 2026