Laut einer gemeinsamen Mitteilung der Generalzollverwaltung und der Staatlichen Steuerverwaltung wird ab dem 1. Januar 2026 das elektronische Online-Datenverifizierungssystem für den „Nachweis der Steuererstattung/Nichterstattung für Exportwaren“ zwischen Zoll- und Steuerbehörden formell eingeführt. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Handel zu erleichtern, die Risikokontrolle zu stärken und die vollständig digitale Abwicklung von Exportrücksendungen und Zollanmeldungsänderungen zu ermöglichen.
Wichtigste Punkte der neuen Bestimmungen:
| Kernaspekt | Spezifische Erläuterung | Zweck und Wirkung |
| Kernveränderung | Nachdem die Steuerbehörde den Nachweis ausgestellt hat,Die elektronischen Daten werden direkt an das Zollsystem übermittelt.Unternehmen müssen dem Zoll keine Papiernachweise mehr vorlegen. | Überwindet Datenbarrierenwodurch eine vollständig Online-Verarbeitung ermöglicht wird. |
| Zollprüfung | Bei der Abwicklung von Vorgängen wie Rücksendungen oder Änderungen von Zollanmeldungen ist der Zoll zuständig.Ruft die elektronischen Nachweisinformationen ab und prüft sie online.. | Verbessert die Effizienzverkürzt die Bearbeitungszeit;Stärkt die Aufsichtgewährleistet die Datengenauigkeit. |
| Beweiszweck | Der Beweis wird verwendet fürRücksendung, Änderung oder Stornierung der Ausfuhrzollanmeldung. | Verdeutlicht die Anwendungsszenarien; Unternehmen können sich je nach Bedarf bewerben. |
| Gültigkeitsmanagement | Sobald der Beweis erbracht istWird die Steuererklärung im Zollabfertigungsprozess verwendet, können Unternehmen bei der Steuerbehörde keinen Antrag auf Stornierung oder Neuausstellung stellen.. | Verhindert die Wiederverwendung des Nachweisesgewährleistet einen geschlossenen Datenkreislauf. |
| Sonderfälle | Wenn eine Online-Verifizierung aufgrund eines System- oder Netzwerkausfalls nicht möglich ist, Unternehmenkann alternativ einen Papierbeleg einreichen.. | Gewährleistet die Geschäftskontinuität und den normalen Geschäftsablauf auch unter besonderen Umständen. |
Auswirkungen auf die Unternehmensabläufe
Nach der Einführung der Online-Verifizierung reduzieren sich die Offline-Schritte für Unternehmen deutlich, allerdings werden höhere Anforderungen an die Standardisierung der Online-Abläufe und die Datengenauigkeit gestellt:
● Anwendungskanäle unverändert, Prozess vereinfachtUnternehmen müssen die Ausstellung des Nachweises weiterhin bei ihrer zuständigen Steuerbehörde über das [Portal/die Plattform einfügen] beantragen.Elektronisches Steuerbürooder dieInternationaler Handel „Single Window“Die größte Änderung besteht darin, dass nach der Genehmigung kein Ausdrucken, Abstempeln und Einreichen beim Zoll mehr erforderlich ist.
● Höhere Nachfrage nach DatenqualitätAufgrund der vollständigen elektronischen Verifizierung müssen Unternehmen sicherstellen, dass Daten wie beispielsweise dieDie Zollanmeldungsnummer und die Produktinformationen sind korrekt.Bei der Anmeldung gegenüber Steuer- und Zollbehörden ist dies zu beachten. Andernfalls kann es das Ergebnis der Online-Verifizierung beeinträchtigen und die Geschäftsabwicklung verzögern..
● Monitor-BeweisstatusSobald der Nachweis vom Zoll geprüft und verwendet wurde, erhält er den Status „Verwendet“ und kann nicht mehr storniert werden. Unternehmen müssen die Angaben vor der Antragstellung sorgfältig prüfen, um zu vermeiden, dass der Nachweis aufgrund von Fehlern bei der Übermittlung ungenutzt bleibt.
Wichtige Hinweise und Empfehlungen
Die Online-Verifizierung ist Teil der Gesamtbemühungen zur Verbesserung der Abfertigungseffizienz. Hier sind wichtige Punkte, die beim Umgang mit Sondersituationen zu beachten sind:
● Klarer Antragsteller: Wenn es sich bei den Rücksendungen um Waren handelt, die auf Konsignationsbasis exportiert wurden,Der Einlieferer muss zuerst den Nachweis beantragen.Anschließend wird es an den Empfänger weitergeleitet. Der Empfänger beantragt dann bei seiner zuständigen Steuerbehörde die Ausstellung einer Steuerbescheinigung auf Grundlage dieses Nachweises.
● RAbhilfe bei falscher ErklärungFalls Sie versehentlich eine Bescheinigung über nicht erstattete Steuern für Waren beantragen, für die die Steuer bereits erstattet wurde, oder falls Fehler in den eingegebenen Daten vorliegen, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihr zuständiges Finanzamt. Beachten Sie die geltenden Vorschriften.die ursprünglichen Deklarationsdaten negativ ausgleichen oder die Steuer zurückzahlenBeantragen Sie dann den korrekten Nachweis.。
● CKundensupportkanäleBei Problemen mit dem Systembetrieb oder der Datenübertragung während des Vorgangs wenden Sie sich bitte anKundenservice für internationalen Handel „Single Window“(Telefon: 010-95198) für eine Beratung.。
Insgesamt ersetzt diese Politik „Unternehmen, die eigenständig agieren“ durch „Daten, die durch Netzwerke fließen“. Sie ist eine wichtige Maßnahme der „intelligenten Aufsicht“ im Außenhandelssektor und erfordert von Unternehmen die weitere Verbesserung ihrer internen Datenmanagementfähigkeiten und die Standardisierung ihrer Prozesse.
Wie man offizielle und genaue Informationen erhält:
Das neue System wird offiziell am 1. Januar 2026 eingeführt. Unternehmen wird empfohlen, sich im Voraus vorzubereiten:
1. Besuchen Sie die Websites der örtlichen Steuerbehörden.Achten Sie auf Folgendes:offizielle Websites der provinziellen/kommunalen SteuerbehördenSuchen Sie nach den aktuellen Betriebsanleitungen in den Abschnitten „Bekanntmachungen & Ankündigungen“ oder „Exportsteuererstattung“, je nachdem, wo Ihr Unternehmen ansässig ist.
2. Verwenden Sie das „Einzelfenster“.: DerChinas internationales Handelsfenster „Single Window“Die Plattform dient als offizieller, einheitlicher Zugangspunkt für grenzüberschreitende Geschäfte. Nach Inkrafttreten der neuen Bestimmungen werden hier auch standardisierte Bearbeitungswege und Betriebsanweisungen verfügbar sein.
3. Wenden Sie sich an Ihre zuständige Steuerbehörde.Die direkteste und effektivste Methode ist die Kontaktaufnahme mit derAbteilung für Exportsteuererstattung Ihrer zuständigen SteuerbehördeAlternativ können Sie die Online-Kundendienstfunktion im elektronischen Steuerbüro nutzen.
Vor der offiziellen Umsetzung der neuen Regelungen wird Unternehmen empfohlen, sich mit dem Aufbau der Funktionen zur Exportsteuererstattung im elektronischen Steuerbüro vertraut zu machen und systematisch gescannte Kopien historischer Dokumente zu organisieren, um sich auf die vollständige Einführung des digitalen Prozesses vorzubereiten.
Veröffentlichungsdatum: 05.01.2026
