【Wichtiger Zollhinweis】 Ab dem 16. April werden den Ausfuhranmeldungsformularen zwei neue Felder für „Ausfuhrkontrolle & Verbotene/Beschränkte Waren“ hinzugefügt. Falsche Angaben können zur Ablehnung oder Beschlagnahme führen!

Gemäß GAC-Bekanntmachung Nr. 40 von 2026 wurde das Single-Window-System für Exportanmeldungen offiziell um zwei neue Schlüsselfelder aktualisiert:Exportkontroll- und Verbots-/Beschränkt-IdentifikationscodeUndElemente der Ausfuhrkontrolle und der Deklaration verbotener/beschränkter GüterDies sind bedingt obligatorische Felder. Alle Ausfuhranmeldungen müssen nun den neuen Bestimmungen entsprechen. Andernfalls werden sie sofort abgelehnt, es erfolgen gezielte Kontrollen und es kommt zu Lieferverzögerungen.

Als Ihr Komplettanbieter für Logistik haben wir interne Schulungen und Systemanpassungen abgeschlossen. Im Folgenden erläutern wir detailliert die Standardarbeitsanweisungen für Ihre Mitarbeiter, die Anforderungen an die Mitwirkung Ihrerseits sowie eine Checkliste häufiger Fehlerquellen, um eine reibungslose Zollabfertigung Ihrer Sendungen ohne Verzögerungen oder Einbehaltungen zu gewährleisten.

I.

Zunächst einmal: Was genau sollten diese beiden neuen Felder enthalten?

1. Exportkontroll- und Verbots-/Beschränkt-Identifikationscode

Zweck:Ermitteln Sie schnell, ob die Waren unter Ausfuhrverbot, Ausfuhrbeschränkung oder Ausfuhrkontrolle fallen.

Erfordernis:Bedingt obligatorisch (muss ausgewählt werden, wenn kontrolliert; ansonsten gemäß den Vorgaben ausfüllen).

Quelle:System-Dropdown-Menü im Einzelfenster. Manuelle Eingabe mit falschen/nicht genehmigten Codes ist nicht zulässig.

2. Elemente der Ausfuhrkontrolle und der Deklaration verbotener/beschränkter Güter

Zweck:Ergänzende Informationen zur Rechtsgrundlage der Kontrolle, Details zur Lizenz/Genehmigung, technischen Parametern und Konformitätserklärungen sind bereitzustellen.

Wichtigster Inhalt:Lizenz-/Genehmigungsnummern, Zulassungsdokumentnummern, technische Parameter, eindeutige Erklärungen, dass die Waren keinen Kontrollen unterliegen usw.

Erfordernis:Wahrhaftig, vollständig, nachprüfbar und im Einklang mit der Erklärung, dem Vertrag, der Rechnung und den beigefügten Unterlagen.

Kurzgesagt:

Sofern Kontrollen unterliegen→ Beide Felder müssen ausgefüllt werden.

Sofern sie keinen Kontrollen unterliegen→ mit standardisierter Formulierung ausfüllen (z. B. „Keine / Nicht den Kontrollen unterliegend“) — tunNICHTLeer lassen!

II.

Standardarbeitsanweisung für Mitarbeiter – Befolgen Sie jeden Schritt, um sofort die Genehmigung zu erhalten

1

Schritt 1: Nach Erhalt der Bestellung – Obligatorische „Drei-Punkte-Prüfungen“

1. HS-Code prüfen:Vergleichen Sie die Angaben mit den Zollkontrolllisten, um festzustellen, ob es sich um Güter mit doppeltem Verwendungszweck, Exportkontrollen, gefährdete Arten, Gefahrgüter oder lizenzpflichtige Güter handelt.

2. Kundendokumente prüfen:Prüfen Sie, ob der Kunde über eine Exportlizenz, Genehmigungsdokumente, Testberichte oder Anmeldebescheinigungen verfügt.

3. Verlauf prüfen:Prüfen Sie, ob dieser HS-Code oder Kunde kürzlich einer Inspektion, Ablehnung oder Kennzeichnung unterzogen wurde.

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Schritt 2: Standard-Einreichungsverfahren (Einzelfenster)

1. Gehen Sie zur Seite „Exportwarenanmeldung → Einzelposten“.

Die Felder für den Exportkontroll- und Verbots-/Beschränkt-Identifikationscode sowie die entsprechenden Deklarationselemente sind normalerweise ausgegraut. Sollte der Produktname oder der HS-Code jedoch potenziell Kontrollen unterliegen, erscheint während der Deklaration eine Aufforderung, diese Felder auszufüllen.

Wie im folgenden Beispiel gezeigt:

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2. Suchen Sie das neue Feld: Export Control & Prohibited/Restricted Identification Code.

◦ Falls Kontrollen unterliegen: Wählen Sie den entsprechenden Code aus.

◦ Falls keine Kontrollen gelten: Wählen Sie „Nicht kontrolliert / Keine“ (folgen Sie den Standardoptionen für Einzelfenster).

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3. Füllen Sie die Felder für Exportkontrolle und Deklaration verbotener/beschränkter Güter aus.

◦ Falls Kontrollen unterliegen: Lizenz-/Genehmigungsnummer, Genehmigungsdokumentnummer, wichtige Parameter und Gültigkeitszeitraum angeben.

◦ Falls keine Kontrollen gelten: Verwenden Sie eine standardisierte Formulierung, z. B.:

„Diese Waren unterliegen keinem Ausfuhrverbot, keiner Ausfuhrbeschränkung und keiner Ausfuhrkontrolle. Die gemachten Angaben sind wahrheitsgemäß und richtig.“

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Beschreiben Sie abschließend kurz die wichtigsten Leistungsindikatoren, den Verwendungszweck usw. der angemeldeten Waren.

4. Speichern → Validieren → Vor dem Absenden nochmals prüfen.

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Schritt 3: Einhaltung der roten Linien (Mitarbeiter müssen diese auswendig lernen)

Keine leeren Felder, keine verstümmelten Zeichen, keine vagen Beschreibungen

Kein „erst anmelden, dann Dokumente beschaffen“ oder „erst versenden, dann Formalitäten erledigen“.

Vierfache Übereinstimmung zwischen Lizenz-/Genehmigungsnummer, HS-Code, Produktname, Spezifikationen/Parametern.

Beachten Sie stets die aktuellen Zollrichtlinien für die Online-Zollanmeldung.

III.

Checkliste zur Kundenmitwirkung – Für eine reibungslose Abwicklung bereitstellen

Um Lieferverzögerungen und zusätzliche Kosten zu vermeiden, geben Sie bitte folgende Informationen an:

1Genaue HS-Codes, Produktanleitung, Endverwendungszweck, Materialzusammensetzung, technische Parameter.

2Geben Sie an, ob es sich bei den Waren um Exportkontrollen, Güter mit doppeltem Verwendungszweck, gefährliche Chemikalien, erforderliche Lizenzen, gefährdete Arten oder IP-sensible Güter handelt.

3Originale oder elektronische Kopien der relevanten Dokumente: Lizenz, Genehmigungsdokument, Prüfbericht, Einreichungsbestätigung.

4Schriftliche Bestätigung (Vorlage bei uns erhältlich) darüber, ob die Waren unter Ausfuhrverbote/-beschränkungen/-kontrollen fallen.

Wichtiger Hinweis:

Falsche, unvollständige oder irreführende Angaben führen direkt zu gezielten Kontrollen, Ablehnungen, Strafen und wirken sich negativ auf Ihre Bonität und die zukünftige Zollabfertigung aus.

IV.

Die drei häufigsten Fehler – Vermeiden Sie diese Fallstricke

1Felder leer lassen→ Das System lehnt die Deklaration direkt ab.

2Auswahl des falschen IdentifikationscodesDas entspricht nicht der Ware → Hohe Wahrscheinlichkeit einer gezielten Inspektion.

3Unvollständige Deklarationselementez. B. wird einfach „Keine“ ohne entsprechende Konformitätserklärung angegeben → Zur manuellen Überprüfung zurückgesandt.

V.

Was wir bereits getan haben, um Sie zu unterstützen

Alle Mitarbeiter haben eine spezielle Schulung zu Bekanntmachung Nr. 40 absolviert und sind zertifiziert.

Unser Zollanmeldungssystem wurde aktualisiert und angepasst und enthält automatische Validierungserinnerungen für die neuen Felder.

Wir haben eine Checkliste für die Schnellprüfung von kontrollierten Gütern erstellt – sofortige Risikobewertung bei Wareneingang.

Zollunterstützung 7×12 Stunden, mit Einzelprüfung pro Sendung und dedizierter Zweitprüfung.

Kostenlose Kundenservices: HS-Code-Vorprüfung, Dokumentenprüfung, Vorlagen für Deklarationselemente.

VI.

Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte.

Zoll-Hotline:Ihr zuständiger Ansprechpartner / Kundendienst Ihres Unternehmens

Rechtsgrundlage:Bekanntmachung Nr. 40 des GAC aus dem Jahr 2026

Einreichungsrichtlinien:Offizielle Website des China International Trade Single Window – neueste Spezifikationen.

Ein kleiner Schritt bei der gesetzeskonformen Anmeldung führt zu einer reibungslosen Zollabfertigung. Dank unserer professionellen Abwicklung und sorgfältigen Kontrollen unterstützen wir Sie dabei, die neuen Bestimmungen sicher zu meistern und gewährleisten pünktliche Abfahrt, reibungslose Abfertigung und problemlosen Transport für jede Sendung.


Veröffentlichungsdatum: 29. April 2026