I. Kernregeln (müssen von Zollagenten befolgt werden)
1. Die Angaben zur Betriebseinheit und zum Empfänger/Absender auf dem Zollanmeldeformular müssen vollständig mit den beim Zoll registrierten Namen übereinstimmen.
2. Nach einer Änderung des Firmennamens muss die Zollregistrierung aktualisiert werden.innerhalb von 30 Tagen(Allgemeine Zollverwaltungsverordnung Nr. 253).
3. Übergangszeit: Alle Waren unter dem alten Namen müssen vor der Umstellung auf den neuen Namen abtransportiert werden; alte und neue Namen dürfen niemals vermischt werden.
4. Grenzüberschreitende Fusionen und Übernahmen:Für Änderungen gelten die chinesischen Zollbestimmungen; für Änderungen gelten die Bestimmungen für ausländische Unternehmen. Diese betreffen lediglich die Dokumente, nicht aber die Zollanmeldung.
II. Die 3 häufigsten Szenarien von „inkonsistenten alten und neuen Namen“ + Standardverfahren für Zollagenten
Szenario 1: Der Zoll hat den Namen aktualisiert, aber der Frachtbrief/das Manifest zeigt noch den alten Namen an.
Ausgabe:Der im Manifest angegebene Empfängername ist der alte; der beim Zoll registrierte Name ist der neue Name → Systemkonflikt, Freigabe nicht möglich.
Zollabfertigungsverfahren:
1. Priorität: Manifest ändern(Am schnellsten und zuverlässigsten). Kontaktieren Sie die Reederei/Fluggesellschaft, um den Empfänger im Manifest auf den neuen Namen zu ändern.
2. Wenn eine Änderung zu spät kommt(enger Zeitplan / bereits angekommen)Der Zollagent reicht ein3-Dokumenten-Paketzur Überprüfung des Zollhandbuchs:
• Namensänderungsurkunde (mit Industrie- und Handelssiegel)
• Alte und neue Gewerbelizenzen
• Sachverhaltsdarstellung + Garantieschreiben (Maklervorlage)
• Nach Genehmigung durch den Zoll,Anmeldung unter neuem Namen mit entsprechenden Belegen zur Freigabe.
Szenario 2: Die Zollbehörde hat den neuen Namen noch nicht aktualisiert, der Kunde möchte die Anmeldung unter dem neuen Namen vornehmen
Ausgabe:Der Kunde hat den Namen geändert, die Zolländerung aber noch nicht abgeschlossen → die direkte Verwendung des neuen Namens führt zur Ablehnung.
Zollabfertigungsverfahren:
1. Die Deklaration unter dem neuen Namen wird entschieden zurückgewiesen.
2. Die Abfertigung aller im Transit befindlichen/noch nicht freigegebenen Waren fortsetzen.unter altem Namen.
3. Den Kunden gleichzeitig durch folgende Schritte führen:
Industrie- und Handelswandel → Außenhandelsregistrierung → Neusiegelgravur →Zolländerungen(Einzelfenster).
4. Verwenden Sie den neuen Namen erst nach Abschluss der Änderung.
Szenario 3: Änderung der Rechtsform nach Fusion/Übernahme, altes Unternehmen wird abgemeldet/fusioniert
Ausgabe:Der alte Name wird für ungültig erklärt, der neue Name registriert, aber die alten Verträge/B/Ls bestehen weiterhin.
Zollabfertigungsverfahren:
1. Bereitstellen:M&A-Vereinbarung + Bescheinigung über die Aufnahmefusion + Mitteilung über die gewerbliche Genehmigung.
2. Zollgenehmigungen:
• Deklarieren unterneuer Namemitalte Dokumente
• Fügen Sie eine „Erklärung zur Unternehmensfusion / Namensänderung“ bei
• Für Manifeste mit altem Namen: siehe oben –Manifest ändern oder Dokumente zur manuellen Freigabe einreichen.
III. Praktische Standardarbeitsanweisung für Zollagenten (Schritt für Schritt)
1) Vor der Namensänderung: Reibungsloser Übergang (am sichersten)
• Alle im Transit befindlichen, noch nicht freigegebenen und angekommenen Waren aussortierenunter altem Namen.
• Vereinheitlichung von Verträgen, Rechnungen, Packlisten, Frachtbriefen und Vollmachten unteralter Name.
• Bitte bringen Sie Folgendes im Voraus mit: Namensänderungsbescheinigung, neue Gewerbeerlaubnis, M&A-Vertrag (beglaubigt).
2) Bei Namensänderung: Aktualisierung der Zolldaten (kann vom Zollagenten übernommen werden)
• Zentrales Anlaufbüro → Unternehmensqualifizierung → Registrierung als Zollagent →Ändern.
• Hochladen: neue Gewerbeerlaubnis, Namensänderungsbescheinigung.
• Gleichzeitig aktualisieren:
• E-Port IC-Karte
• Handbücher / Geschäftsbücher / konsolidierte Steuerzahlung / Garantien
•Bitte führen Sie die Anmeldung weiterhin unter dem alten Namen durch, bis die Änderung abgeschlossen ist.
3) Nach der Namensänderung: Offizielle Verwendung des neuen Namens
• Ab dem Tag nach der Fertigstellung: Alle Erklärungenunter neuem Namen.
• Für noch nicht geklärte alte Dokumente: BeifügenWechselmaterialienund unter neuem Namen zur Veröffentlichung erklären.
• Exporte müssen Folgendes gewährleisten:Deklaration = Manifest = Kontinuität der Bilanz.
IV. Checkliste der erforderlichen Dokumente für Zollagenten (Anfrage beim Kunden)
1. Mitteilung über die Genehmigung der Namensänderung
2. Alte und neue Gewerbelizenzen
3. Quittung über die Änderung der Zollanmeldung
4. Fusionsvertrag (wichtige Seiten versiegelt)
5. Sachverhaltsdarstellung (Brokervorlage)
6. Garantieschreiben (für Manifeste mit altem Namen)
7. E-Port-Kartenwechselbeleg
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Fusionen und Übernahmen sowie Namensänderungen gut zu bewältigen sind. Während der Übergangsphase ist für Zollagenten folgendes Vorgehen am sichersten:Verwenden Sie nach Möglichkeit noch den alten Namen, bevor die vollständige Dokumentation aktualisiert wird. Sobald die Änderungen beginnen, verwenden Sie Quittungen oder Einzahlungen, um Waren abzufertigen und eine Zwangsdeklaration zu vermeiden.
Veröffentlichungsdatum: 09. Mai 2026