Neue Zollkreditbestimmungen treten am 1. April in Kraft: 5 wichtige Änderungen, die Import- und Exportunternehmen beachten müssen

Am 1. April 2026 wurde die Bekanntmachung Nr. 32 der Allgemeinen Zollverwaltung veröffentlicht.Die neue Verordnung ist offiziell in Kraft getreten. Sie führt wesentliche Anpassungen im Zollkreditmanagement ein und umfasst Schlüsselbereiche wie die Ermittlung von Unternehmenskreditratings, Strafen für unzuverlässiges Verhalten und Mechanismen zur Kreditwiederherstellung.

Um Import- und Exportunternehmen über politische Änderungen auf dem Laufenden zu halten und Risiken zu minimieren, haben wir die fünf Kernpunkte dieser Verordnung sowie Empfehlungen für das unternehmerische Handeln zusammengefasst. Speichern und teilen Sie diese gerne!

I

Liste von Unternehmen mit Anomalien in der Kreditauskunft: Fünf „rote Linien“-Szenarien

Unternehmen, die unter eine der folgenden Bedingungen fallen, werden in die Liste der Unternehmen mit fehlerhaften Kreditinformationen aufgenommen. Während dieses Zeitraums kann ihre Kreditwürdigkeit nicht verbessert werden, und der Zoll akzeptiert keine Anträge auf Wiederherstellung fehlerhafter Informationen:

  1. Versäumnis, den jährlichen Kreditinformationsbericht wie vorgeschrieben einzureichen;
  2. Die beim Zoll hinterlegten Kontaktdaten sind nicht erreichbar, und der Geschäftssitz kann bei einer Vor-Ort-Kontrolle nicht gefunden werden;
  3. Die registrierten oder hinterlegten Informationen sind unrichtig oder wurden nicht korrigiert, und das Unternehmen weigert sich, dies nach Aufforderung zu berichtigen;
  4. Aufgeführt in der Liste der Betriebsanomalien von der Marktaufsichtsbehörde (wegen nicht erreichbarer registrierter Adresse oder Geschäftsadresse);
  5. Vom Finanzamt als Steuersünder anerkannt (vermisst oder nicht erreichbar).
Erinnerung:Die neue Verordnung integriert erstmals Anomalieinformationen der Marktaufsichts- und Steuerbehörden in das Zollkreditmanagement und sieht behördenübergreifende gemeinsame Disziplinarmaßnahmen vor. Unternehmen müssen der Pflege ihrer Basisinformationen höchste Priorität einräumen.

II

Identifizierung von absolut unzuverlässigen Unternehmen: 8 Arten von „Hochspannungsleitungen“, die man besser nicht überschreitet

Jedes Unternehmen, das eine der folgenden Bedingungen erfüllt, wird direkt als ernsthaft unzuverlässiges Unternehmen eingestuft und unterliegt strengster Aufsicht:

  • ● Strafrechtliche Sanktionen, die von den Justizbehörden für Verstöße gegen Zollbestimmungen verhängt werden;
  • ● Zwei oder mehr Verwaltungsstrafen innerhalb eines Jahres wegen Schmuggel oder vorsätzlicher Verstöße gegen das Ausfuhrkontrollgesetz;
  • ● Verwaltungsstrafen für Verstöße gegen Einfuhr-/Ausfuhrverbote oder -beschränkungen innerhalb eines Jahres, deren Gesamtbetrag 2,5 Millionen RMB übersteigt;
  • ● Verwaltungsstrafen für Verstöße gegen Inspektions- und Quarantänevorschriften innerhalb eines Jahres, deren Gesamtbetrag 2,5 Millionen RMB übersteigt;
  • ● Nicht gezahlte Steuern seit mehr als drei Monaten, was zu Zwangsvollstreckungen durch den Zoll oder zu Geldstrafen wegen Behinderung der Steuererhebung führt;
  • ● Die Nichtzahlung von Geldstrafen oder illegalen Gewinnen innerhalb der vorgeschriebenen Frist, was zu zusätzlichen Geldstrafen durch den Zoll oder zu Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch das Gericht führt;
  • ● Widerstand gegen oder Behinderung der Zollbehörden, wobei die betreffenden Personen strafrechtlich verfolgt oder in Verwaltungshaft genommen werden;
  • ● Bestechung von Zollbeamten mit einem Gesamtbetrag von über 30.000 RMB oder mit strafrechtlichen Konsequenzen.
Besonderer Hinweis:Die Anhäufung von Verwaltungsstrafen in Höhe von über 2,5 Millionen RMB innerhalb eines Jahres führt zur Einstufung eines Unternehmens als äußerst unzuverlässig. Unternehmen müssen Mechanismen einrichten, die sie auf Compliance-Risiken aufmerksam machen.

III

Aussetzungsregeln für Erleichterungsmaßnahmen für fortgeschrittene zertifizierte Unternehmen

  • Während der Anzeigeerstattung im Strafverfahren:Der Zoll setzt die Anwendung von Erleichterungsmaßnahmen aus;
  • Während der Einleitung eines Verwaltungsverfahrens:Der Zoll kann Erleichterungsmaßnahmen aussetzen (ausgenommen Fälle, die im summarischen Verfahren oder im beschleunigten Verfahren bearbeitet werden).

Sobald gegen ein Unternehmen ein Strafverfahren eingeleitet wird, werden auch seine Zertifizierungs- und Prüfverfahren ausgesetzt, was langfristige Folgen haben kann. Dies erfordert besondere Aufmerksamkeit.

IV

Neuer Kanal zur Kreditsanierung: Anträge über „Credit China“

Unternehmen, die ihren Kreditstatus wiederherstellen möchten, müssen Anträge einreichen.vereinheitlicht durch die Website „Credit China“ohne die Notwendigkeit einer Offline-Verarbeitung.

Bei Unternehmen mit schwerwiegenden Kreditproblemen, die eine Kreditsanierung beantragen, passt der Zoll deren Bonitätseinstufung entsprechend an. Das Sanierungsverfahren ist nun transparenter und standardisierter.

V

Neue Regeln zur Bestimmung von Unternehmenskreditratings

  • Unabhängige Festlegung für Zweige:Die Kreditwürdigkeit von Unternehmen und ihren beim Zoll registrierten Niederlassungen wird separat ermittelt;
  • Regeln für Fusionen und Aufteilungen:Bleibt der einheitliche Sozialkreditkodex unverändert, bleibt die ursprüngliche Bewertung bestehen; ändert sich der Kodex, wird die Bewertung neu bewertet;
  • Mechanismus für den freiwilligen Verzicht:Unternehmen können freiwillig auf ihren Status als fortgeschritten zertifizierte oder zertifizierte Unternehmen verzichten und als reguläre Unternehmen neu eingestuft werden.

VI

Aufgaben, die Unternehmen übernehmen müssen (Empfohlen für sofortiges Handeln)

1. Selbstprüfung der grundlegenden Informationen

Melden Sie sich bei der „China Customs Enterprise Import and Export Credit Information Disclosure Platform“ an (http://credit.customs.gov.cn) um die Richtigkeit der Kontaktinformationen, der registrierten Adresse und der Anmeldeinformationen zu überprüfen und sicherzustellen, dass alle Angaben gültig und aktuell sind.

2. Überwachung des Kreditstatus

Überprüfen Sie regelmäßig die Offenlegungsplattform und die Website von „Credit China“, um die Kreditwürdigkeit des Unternehmens und seiner Niederlassungen zu überwachen. Sollten Sie Unstimmigkeiten feststellen, legen Sie umgehend Widerspruch ein.

3. Antrag auf Übergangspolitik(Einsendeschluss: 30. April)

Qualifizierte, ehemals allgemein zertifizierte Unternehmen können über die „China Customs Credit Management Service Platform“ eine Bonitätsbewertung beantragen. Unternehmen mit der Bewertung „Exzellent“ oder „Gut“ werden ohne Vor-Ort-Audit direkt als zertifizierte Unternehmen anerkannt.

4. Erneuerung der Zertifikate für fortgeschrittene Unternehmen

Beantragen Sie eine neue Version des Zertifikats auf Basis des ursprünglichen, erweiterten Unternehmenszertifikats. Zweigstellen können Zertifikate separat beantragen.

5. Entwicklung interner Compliance-Systeme

Es soll ein Mechanismus zur Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften auf der Grundlage der 8 Arten von schwerwiegenden unzuverlässigen Szenarien eingerichtet, die Risiken von Verwaltungsstrafen verwaltet und das Compliance-Management im gesamten Import-/Exportprozess verbessert werden.

6. Bestätigung der elektronischen Lieferadresse

Bestätigen Sie, ob Sie mit der Nutzung elektronischer Zustellungsmethoden einverstanden sind. Falls ja, geben Sie bitte korrekte Kontaktdaten an und benachrichtigen Sie den Zoll schriftlich über etwaige Änderungen.

Besondere Hinweise zu den Übergangsregelungen
  • ● Die ursprünglichen Bezeichnungen „fortschrittlich zertifiziert“/„nicht vertrauenswürdig“ für Unternehmen bleiben gültig;
  • ● Ursprüngliche Listen mit schwerwiegend unzuverlässigen Unternehmen werden vom Zoll einheitlich entfernt;
  • ● Bei ungelösten Angelegenheiten vor dem 1. April 2026 gilt bei der Entscheidung, ob alte oder neue Regeln anzuwenden sind, der Grundsatz, der das Unternehmen begünstigt.
  • ● Bei der Überprüfung der erweiterten Zertifizierung von Unternehmen im Jahr 2026 können die Unternehmen freiwillig entscheiden, ob sie die neuen Finanzstatusstandards anwenden möchten.

Die neue Verordnung trat offiziell am 1. April 2026 in Kraft., und das frühere Dokument (署企发〔2021〕104号) wurde gleichzeitig annulliert.

Das Zollkreditmanagement wird zunehmend ausgefeilter und vernetzter. Nur durch proaktive Anpassung und die Sicherstellung regelkonformer Abläufe können Unternehmen die Zollabfertigung im Import- und Exportbereich reibungslos und stabil bewältigen.

Bei Fragen zum Zollkreditmanagement können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir bieten Ihnen weiterhin professionelle und zeitnahe Unterstützung in Zollangelegenheiten!


Veröffentlichungsdatum: 03.04.2026