EntsprechendGemeinsame Bekanntmachung Nr. 58 von 2025Herausgegeben vom Handelsministerium und der Generalzollverwaltung,Gültig ab dem 8. November 2025Für bestimmte Lithiumbatterien, Batteriematerialien, zugehörige Ausrüstung und Technologien werden Exportkontrollen eingeführt. Für Zollagenten sind die wichtigsten Punkte und Verfahrensweisen wie folgt zusammengefasst:
Detaillierter Umfang der kontrollierten Artikel
Die Ankündigung betrifft Faktoren in drei Dimensionen der Lithiumbatterieindustrie:Materialien, Kernausrüstung und SchlüsseltechnologienDer genaue Anwendungsbereich und die technischen Schwellenwerte sind wie folgt:
| Kontrolle Kategorie | Spezifische Artikel & Schlüsselparameter/Beschreibung |
| Lithiumbatterien und zugehörige Geräte/Technologie |
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| Kathodenmaterialien und zugehörige Ausrüstung | 1. Materialien:Lithium-Eisenphosphat (LFP)-Kathodenmaterial mit einer Kompaktierungsdichte ≥2,5 g/cm³ und einer spezifischen Kapazität ≥156 mAh/g; ternäre Kathodenmaterialvorläufer (Nickel-Kobalt-Mangan/Nickel-Kobalt-Aluminium-Hydroxide); Lithiumreiche manganbasierte Kathodenmaterialien. 2. Produktionsanlagen:Rollenherdöfen, Hochgeschwindigkeitsmischer, Sandmühlen, Strahlmühlen |
| Graphitanodenmaterialien und zugehörige Ausrüstung/Technologie | 1. Materialien:Anodenmaterialien aus künstlichem Graphit; Anodenmaterialien aus einer Mischung aus künstlichem und natürlichem Graphit. 2. Produktionsanlagen:Einschließlich Granulationsreaktoren, Graphitisierungsöfen (z. B. Kastenöfen, Acheson-Öfen), Anlagen zur Beschichtungsmodifizierung usw. 3. Prozesse & Technologie:Granulierungsverfahren, kontinuierliche Graphitisierungstechnologie, Flüssigphasen-Beschichtungstechnologie. |
Besonderer Hinweis:Wichtige Punkte zur Einhaltung der Zollanmeldungspflicht
Vereinfacht ausgedrückt etablieren diese Kontrollen ein vollständiges Managementsystem für die gesamte Lieferkette.„Materialien – Ausrüstung – Technologie“Als Zollagent ist es bei der Tätigkeit als Vertreter für die betreffenden Waren unerlässlich, diese ordnungsgemäß zu behandeln.Überprüfung der WarenparameterAls ersten Schritt müssen die Lizenzdokumente sorgfältig vorbereitet und die Zollanmeldungsformulare gemäß den Bekanntmachungsanforderungen ausgefüllt werden.
Um Ihnen und Ihren Kunden die Anpassung an die neuen Bestimmungen zu erleichtern, werden folgende Maßnahmen empfohlen:
1. Proaktive Kommunikation: Es wird empfohlen, diese Richtlinie den Kunden im Voraus mitzuteilen und dabei die technischen Parameter sowie die von ihnen benötigte Unterstützung zu erläutern.
2. Interne Schulung: Schulungen für das operative Personal durchführen, um es mit der Kontrollliste und den Deklarationspflichten vertraut zu machen. Die Prüfung, ob es sich bei dem Artikel um Lithiumbatterien, Graphitanodenmaterialien oder andere damit zusammenhängende kontrollierte Güter handelt, als neuen Schritt in den Auftragsannahme-Prüfprozess integrieren. Die relevanten Mitarbeiter in der standardisierten Ausfüllung der Zolldeklarationsformulare schulen.
3. Kommunikation aufrechterhalten: Bei Waren, deren Einstufung unter die Exportkontrollbestimmungen unklar ist, empfiehlt es sich, proaktiv die nationale Exportkontrollbehörde zu konsultieren. Aktualisierungen der „Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck“ und nachfolgende Auslegungen, die über offizielle Kanäle veröffentlicht werden, sollten umgehend verfolgt werden.
Zusammenfassend verlangt diese neue Richtlinie von Zollagenten, zusätzlich zu ihren traditionellen Geschäftspraktiken auch professionellere technische Identifizierungs- und Compliance-Prüfungsaufgaben zu übernehmen.
Veröffentlichungsdatum: 14. Oktober 2025

