Wenn Sie immer noch der alten Ansicht anhängen, dass „wenn niemand die Fracht im Zielhafen abholt, man die Kosten immer noch vom Empfänger zurückfordern kann“, dann wird Sie diese Denkweise ab dem 1. Mai 2026 einem erheblichen Risiko aussetzen!
Der neu überarbeitete Artikel 93 des Seegesetzbuches der Volksrepublik China führt eine grundlegende Änderung im Haftungsrahmen der Seeschifffahrt ein und definiert den Haftungsumfang für Versender (Absender) neu. Jeder Fachmann im Außenhandel und in der Spedition muss diese Änderungen genau verstehen!
I. Kernänderung: Vollständige Umkehrung der Haftungspriorität
Vorher (vor dem 1. Mai):Wenn die Fracht im Zielhafen ankam und nicht abgeholt wurde, würde die Reedereiprimär versuchen, vom Empfänger Regress zu erlangen..
Ab sofort (gültig ab 1. Mai 2026):Das neue Gesetz verlagert die Priorität der Haftung ausdrücklich aufder Versender (Absender)Die Spedition wirdNehmen Sie zuerst Kontakt mit dem vertraglich gebundenen Versender auf.— also die Partei, die den Beförderungsvertrag mit der Reederei unterzeichnet hat.
Zusamenfassend:Früher lag der Fokus auf dem Empfänger; jetzt liegt der Fokus auf dem Versender.Die Haftung des Versenders hat sich von „sekundärer Haftung“ zu „primärer Haftung“ verlagert.
II. Zwei wichtige Änderungen durch das neue Gesetz (mit direkten Auswirkungen auf Ihre Kosten)
Das Schifffahrtsunternehmen ist zur Benachrichtigung verpflichtet.
Die neue Verordnung sieht vor, dass der Beförderer …den Versender unverzüglich benachrichtigenüber die Ankunft der Ware und die Tatsache, dass sie nicht abgeholt wird. Wenn die Reederei keine Benachrichtigung vornimmt, was zu einer Beschlagnahme der Ladung und zusätzlichen Liege- oder Standgebühren führt,Der Versender haftet nicht für solche erhöhten Verluste..
Wichtigster Punkt:Das Aufbewahren von Benachrichtigungsprotokollen ist Ihr Schutz.
Annahmeverweigerung des Empfängers ≠ Haftungsbefreiung des Versenders
Das neue Gesetz stellt klar, dass dies nur gilt, wenn der Empfänger die Ware bereits durch Vorlage des Konnossements in Empfang genommen hat.Der Versender bleibt so lange haftbar, wie die Fracht nicht abgeholt wird.Auch bei FOB-Bedingungen, bei denen der Käufer den Spediteur bestimmt, tragen Sie als vertraglicher Versender die primäre Haftung.
III. 6 Risikokontrollmaßnahmen, die ausländische Händler und Logistikfachleute umsetzen müssen
Um Risiken und Verluste zu minimieren, empfehlen wir Ihnen, unverzüglich folgende Maßnahmen zu ergreifen:
1. Rollen klar definieren: Vermeiden Sie es, unter FOB-Bedingungen fälschlicherweise als „vertraglicher Versender“ eingestuft zu werden.
Um zu vermeiden, dass man unbeabsichtigt zur haftenden Partei wird, muss sichergestellt werden, dass die Identität der Vertragspartei in Verträgen, Frachtbriefen und Buchungsvorgängen klar definiert ist.
2. Frachtbriefinformationen sorgfältig prüfen.
Die Angaben zum Versender auf dem Frachtbrief müssen korrekt und vollständig sein. Unklarheiten oder falsche Angaben sind zu vermeiden.
3. Vertragsklauseln optimieren
Folgende Punkte sind in Transportverträgen und Außenhandelsverträgen zu berücksichtigen:
- Risikoteilung für aufgegebene Fracht
- Aufteilung der Liege- und Standgelder
- Eigentumsrechte an Frachtkontrollrechten
Eine frühzeitige Klärung dieser Punkte reduziert Streitigkeiten.
4. Implementieren Sie die durchgängige Frachtverfolgung.
Überwachen Sie den Frachtstatus im Zielhafen in Echtzeit, um über den Lieferfortschritt informiert zu bleiben und Verzögerungen oder Kontaktverlust zu vermeiden.
5. Vereinbarung von Haftungsklauseln für aufgegebene Fracht mit ausländischen Kunden
In Außenhandelsverträgen sollte klar festgelegt werden, dass im Falle der Ablehnung oder Aufgabe der Ware durch den Käufer alle damit verbundenen Kosten vom Käufer zu tragen sind.
6. Schließen Sie eine angemessene Versicherung ab
Standard-FrachtversicherungDeckt keine Kosten im Zusammenhang mit aufgegebener FrachtErwägen Sie ergänzenden Versicherungsschutz wie beispielsweise:
- Haftpflichtversicherung des Spediteurs
- Logistik-Haftpflichtversicherung
- Versicherung für aufgegebene Fracht
IV. Schlussbetrachtungen
Konformität ist keine Option – sie ist eine Notwendigkeit zum Überleben
Mit dem Inkrafttreten der neuen Vorschriften am 1. Mai hat sich die Risikolandschaft in der maritimen Logistik grundlegend verändert. Die Zeiten des „Verschiffens und Vergessens“ sind vorbei.Verfeinertes Risikomanagement und regelkonforme Betriebsabläufe müssen nun zu Ihren Kernkompetenzen werden.
Mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung in der internationalen Logistik haben wir zahlreiche regulatorische Veränderungen miterlebt.
At JudphoneWir bieten unseren Kunden kontinuierlich Folgendes:
- Überprüfung der Einhaltung der Frachtbriefbestimmungen
- Optimierung der Vertragsklauseln
- End-to-End-Risikobewertungen
- Maßgeschneiderte Risikomanagementlösungen
Wir helfen Ihnen, die neuen Bestimmungen souverän zu meistern und die Sicherheit und Kosteneffizienz jeder Sendung zu gewährleisten.
Sie können uns jederzeit kontaktieren. Unser professionelles Team steht Ihnen gerne zur Verfügung!
Notiz:Dieser Artikel dient der Auslegung der Branchenrichtlinien. Für konkrete Anwendungsfälle gelten die offiziellen Rechtsvorschriften.
Veröffentlichungsdatum: 03.04.2026