Interpretation der neuesten Exportkontrollrichtlinie für Seltene Erden von 2025: Geltungsbereich, Ausnahmen und Compliance-Leitlinien

Interpretation der neuesten Exportkontrollrichtlinie für Seltene Erden von 2025-1

I. Produkte aus seltenen Erden, die ausdrücklich in den Kontrollbereich fallen

Den Ankündigungen zufolge umfasst das Kontrollsystem nunRohstoffe, Produktionsanlagen, wichtige Hilfsstoffe und zugehörige Technologien, wie unten beschrieben:

  1. Seltene Erden-Rohstoffe (insbesondere mittlere und schwere Seltene Erden):

Ankündigung Nr. 18 (Umsetzung April 2025): Kontrolliert explizit 7 Arten von mittelschweren und schweren Seltenerdrohstoffen und deren Produkte.

Ankündigung Nr. 57: Führt Exportkontrollen für bestimmte mittelschwere und schwere seltene Erden (wie Holmium, Erbium usw.) ein.

  1. Anlagen und Hilfsstoffe zur Produktion von Seltenen Erden:

Bekanntmachung Nr. 56 (gültig ab 8. November 2025): Implementiert Exportkontrollen fürbestimmte Produktionsanlagen und Hilfsstoffe für Seltene Erden.

  1. Technologien im Zusammenhang mit Seltenen Erden:

Bekanntmachung Nr. 62 (gültig ab 9. Oktober 2025): Implementiert Exportkontrollen fürTechnologien im Zusammenhang mit seltenen Erden(einschließlich Bergbau, Schmelztrennung, Metallschmelzen, Technologien zur Herstellung magnetischer Materialien usw.) und deren Träger.

  1. Ausländische Produkte, die kontrollierte chinesische Seltene Erden enthalten („Long-Arm Jurisdiction“-Klausel):

Bekanntmachung Nr. 61 (Einige Klauseln treten am 1. Dezember 2025 in Kraft): Die Kontrollen erstrecken sich auch auf das Ausland. Wenn Produkte, die von ausländischen Unternehmen exportiert werden, die oben genannten kontrollierten Seltenen Erden aus China enthalten und dieWertverhältnis erreicht 0,1 %müssen sie außerdem eine Exportlizenz beim chinesischen Handelsministerium beantragen.

 

Ankündigung Nr.

Ausstellende Behörde Kernkontrollinhalt Datum der Umsetzung
Nr. 56 Handelsministerium, GAC Exportkontrollen für bestimmte Produktionsanlagen und Hilfsstoffe für Seltene Erden. 8. November 2025
Nr. 57 Handelsministerium, GAC Exportkontrollen für bestimmte mittelschwere und schwere seltene Erden (z. B. Holmium, Erbium usw.). Vorbehaltlich der Ausfuhrgenehmigung
Nr. 61 Handelsministerium Kontrollen für relevante Seltenerdprodukte im Ausland, Einführung von Regeln wie der „De-minimis-Schwelle“ (0,1 %). Einige Klauseln gelten ab dem Datum der Ankündigung (9. Oktober 2025), andere ab dem 1. Dezember 2025
Nr. 62 Handelsministerium Exportkontrollen für Technologien im Zusammenhang mit seltenen Erden (z. B. Bergbau, Technologie zur Herstellung magnetischer Materialien) und deren Träger. Gültig ab dem Datum der Ankündigung (9. Oktober 2025)

II. Zu „Ausnahmelisten“ und Produkten, die keiner Kontrolle unterliegen

Das Dokumenterwähnt keine formelle „Ausnahmeliste“, weist aber ausdrücklich auf die folgenden Situationen hin, die keinen Kontrollen unterliegen oder normal exportiert werden können:

  1. Klar ausgeschlossene nachgelagerte Produkte:

Im Abschnitt „Nicht kontrollierbare Gegenstände“ des Dokuments heißt es ausdrücklich:Nachgelagerte Produkte wie Motorkomponenten, Sensoren, Verbraucherprodukte usw. fallen eindeutig nicht in den Kontrollbereichund können gemäß den regulären Handelsverfahren exportiert werden.

Kernkriterium: Ob Ihr Produkt eindirekter Rohstoff, Produktionsausrüstung, Hilfsstoff oder spezifische TechnologieHandelt es sich um ein fertiges Endverbraucherprodukt oder eine Komponente, fällt es höchstwahrscheinlich nicht in den Kontrollbereich.

  1. Legitime zivile Endverwendung (kein „Exportverbot“):

 Die Politik betont, dass Kontrollekein Exportverbot. Bei Ausfuhranträgen für legitime zivile Endverwendungen, nachdem ein Antrag bei der zuständigen Abteilung des Handelsministeriums eingereicht und von dieser geprüft wurde,eine Genehmigung wird erteilt.

 Dies bedeutet, dass selbst für Gegenstände, die in den Kontrollbereich fallen, solange ihre Endverwendung nachweislich zivilen und konformen Zwecken dient und einAusfuhrgenehmigungerfolgreich erhalten wurde, können sie weiterhin exportiert werden.

Zusammenfassung und Empfehlungen

Kategorie Status Wichtige Punkte / Gegenmaßnahmen
Mittelschwere/schwere Seltene Erden – Rohstoffe und Produkte Kontrolliert Konzentrieren Sie sich auf die Ankündigungen Nr. 18 und Nr. 57.
Ausrüstung und Materialien zur Produktion von Seltenen Erden Kontrolliert Konzentrieren Sie sich auf Ankündigung Nr. 56.
Technologien im Zusammenhang mit Seltenen Erden Kontrolliert Konzentrieren Sie sich auf Ankündigung Nr. 62.
Ausländische Produkte mit chinesischem RE (≥0,1 %) Kontrolliert Benachrichtigen Sie ausländische Kunden/Tochtergesellschaften und überwachen Sie die Bekanntmachung Nr. 61.
Nachgelagerte Produkte (Motoren, Sensoren, Unterhaltungselektronik usw.) Nicht kontrolliert Kann normal exportiert werden.
Zivile Ausfuhren aller kontrollierten Güter Anwendbare Lizenz Beantragen Sie beim MoFCOM eine Exportlizenz. Nach Genehmigung ist der Export möglich.

 

 

Kernempfehlungen für Sie:

  1. Identifizieren Sie Ihre Kategorie: Stellen Sie zunächst fest, ob Ihr Produkt zu den vorgelagerten Rohstoffen/Geräten/Technologien oder zu den nachgelagerten Fertigprodukten/Komponenten gehört. Erstere unterliegen höchstwahrscheinlich der Kontrolle, während Letztere in der Regel nicht betroffen sind.
  2. Initiativ bewerben: Wenn Ihr Produkt zwar unter die Kontrolle fällt, aber tatsächlich für den zivilen Gebrauch bestimmt ist, besteht der einzige Ausweg darin, gemäß dem „Exportkontrollgesetz der Volksrepublik China“ eine Exportlizenz beim Handelsministerium zu beantragen. Exportieren Sie nicht ohne Lizenz.
  3. Informieren Sie Ihre Kunden: Wenn Ihre Kunden im Ausland sind und ihre Produkte kontrollierte Seltene Erden enthalten, die Sie exportiert haben (Wertverhältnis ≥ 0,1 %), informieren Sie sie unbedingt darüber, dass sie ab dem 1. Dezember 2025 möglicherweise auch eine Lizenz in China beantragen müssen.

 

III.Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Kern der aktuellen Politik„Vollkettenkontrolle“ und ein „Lizenzsystem“, und nicht ein „allgemeines Verbot“. Es gibt keine feste „Ausnahmeliste“. Ausnahmen spiegeln sich in der Lizenzgenehmigung für konforme zivile Verwendungen und dem ausdrücklichen Ausschluss bestimmter nachgelagerter Produkte wider.

 Interpretation der neuesten Exportkontrollrichtlinie für Seltene Erden von 2025-2


Veröffentlichungszeit: 20. Oktober 2025