EntsprechendGemeinsame Bekanntmachung Nr. 58 von 2025ausgestellt vom Handelsministerium und der Allgemeinen Zollverwaltung,gültig ab 8. November 2025werden Exportkontrollen für bestimmte Lithiumbatterien, Batteriematerialien, zugehörige Geräte und Technologien eingeführt. Für Zollagenten sind die wichtigsten Punkte und Betriebsverfahren wie folgt zusammengefasst:
Detaillierter Umfang der kontrollierten Artikel
Die Ankündigung betrifft Elemente in drei Dimensionen der Lithiumbatterieindustrie:Materialien, Kernausrüstung und SchlüsseltechnologienDer konkrete Umfang und die technischen Schwellenwerte sind wie folgt:
| Kontrolle Kategorie | Spezifische Elemente und Schlüsselparameter/Beschreibung |
| Lithiumbatterien und zugehörige Ausrüstung/Technologie |
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| Kathodenmaterialien und zugehörige Ausrüstung | 1. Materialien:Kathodenmaterial aus Lithiumeisenphosphat (LFP) mit einer Verdichtungsdichte ≥2,5 g/cm³ und einer spezifischen Kapazität ≥156 mAh/g; Vorläufer ternärer Kathodenmaterialien (Nickel-Kobalt-Mangan/Nickel-Kobalt-Aluminiumhydroxide); Kathodenmaterialien auf Basis von Lithium und Mangan. 2. Produktionsausrüstung:Rollenherdöfen, Hochgeschwindigkeitsmischer, Sandmühlen, Strahlmühlen |
| Graphitanodenmaterialien und zugehörige Ausrüstung/Technologie | 1. Materialien:Künstliche Graphitanodenmaterialien; Anodenmaterialien, die künstlichen und natürlichen Graphit mischen. 2. Produktionsausrüstung:Einschließlich Granulationsreaktoren, Graphitierungsöfen (z. B. Kastenöfen, Acheson-Öfen), Ausrüstung zur Beschichtungsmodifizierung usw. 3. Prozesse und Technologie:Granulationsprozesse, kontinuierliche Graphitisierungstechnologie, Flüssigphasenbeschichtungstechnologie. |
Besonderer Hinweis:Wichtige Punkte zur Einhaltung der Zollerklärung
Vereinfacht ausgedrückt, etablieren diese Kontrollen ein vollständiges Managementsystem, das Folgendes umfasst:„Materialien – Geräte – Technik“. Als Zollagent ist es bei der Vertretung relevanter Waren unerlässlich,Überprüfung der WarenparameterBereiten Sie als ersten Schritt die Lizenzdokumente sorgfältig vor und füllen Sie die Zollerklärungsformulare entsprechend den Ankündigungsanforderungen aus.
Um Ihnen und Ihren Kunden die Umstellung auf die neuen Regelungen zu erleichtern, werden folgende Maßnahmen empfohlen:
1. Proaktive Kommunikation: Es wird empfohlen, diese Richtlinie den Kunden im Voraus mitzuteilen und dabei die technischen Parameter und den von ihnen benötigten Support zu klären.
2. Interne Schulung: Führen Sie Schulungen für das Betriebspersonal durch, um es mit der Kontrollliste und den Deklarationsanforderungen vertraut zu machen. Integrieren Sie die Prüfung, ob es sich bei dem Artikel um Lithiumbatterien, Graphitanodenmaterialien oder andere damit verbundene kontrollierte Artikel handelt, als neuen Schritt in den Prozess der Auftragsannahmeprüfung. Schulen Sie das zuständige Personal im standardisierten Ausfüllen von Zollerklärungsformularen.
3. Kommunikation aufrechterhalten: Bei Waren, bei denen unklar ist, ob sie unter die Kontrolle fallen, ist es am sichersten, proaktiv die nationale Exportkontrollbehörde zu konsultieren. Verfolgen Sie umgehend Aktualisierungen der „Exportkontrollliste für Güter mit doppeltem Verwendungszweck“ und die nachfolgenden relevanten Interpretationen, die über offizielle Kanäle veröffentlicht werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass diese neue Richtlinie von Zollagenten verlangt, zusätzlich zu ihren traditionellen Geschäftspraktiken professionellere Aufgaben bei der technischen Identifizierung und Konformitätsprüfung zu übernehmen.
Veröffentlichungszeit: 14. Oktober 2025

