Welche Seltenerdprodukte fallen in Bezug auf die Ankündigung Nr. 18 von 2025 zu Exportkontrollen für Seltene Erden in den Kontrollbereich der Hersteller und welche stehen auf der Ausnahmeliste?
Der Kern der Ankündigung Nr. 18 aus dem Jahr 2025 ist die Umsetzung von Exportkontrollen für Artikel im Zusammenhang mit sieben wichtigen mittleren und schweren Seltenerdelementen. In offiziellen Fragen und Antworten wird jedoch auch klargestellt, dass einige nachgelagerte Produkte nicht in den Kontrollbereich fallen.
Die folgende Tabelle fasst den Umfang der kontrollierten Elemente zusammen, die in der Ankündigung enthalten sind, und hilft Ihnen, schnell ein Gesamtverständnis zu erlangen.
| Kontrollierte Seltene Erden | Kategorien kontrollierter Artikel | Spezifische Formularbeispiele (basierend auf der Ankündigungsbeschreibung) |
| Samarium (Sm), Gadolinium (Gd), Terbium (Tb), Dysprosium (Dy), Lutetium (Lu),Scandium (Sc),Yttrium (Y) | 1.MetalleundLegierungen | Samariummetall, Gadolinium-Magnesium-Legierung, Terbium-Kobalt-Legierung usw. Zu den Formen gehören Barren, Blöcke, Stangen, Drähte, Streifen, Stäbe, Platten, Rohre, Granulate, Pulver usw. |
| 2.Ziele | Samarium-Target, Gadolinium-Eisen-Legierungs-Target, Dysprosium-Target usw. Zu den Formen gehören Platten, Röhren usw. | |
| 3.OxideundVerbindungen | Samariumoxid, Gadoliniumoxid, terbiumhaltige Verbindungen usw. Zu den Formen gehören unter anderem Pulver. | |
| 4.Spezifische Permanentmagnetmaterialien | Samarium-Kobalt-Permanentmagnetmaterialien, Neodym-Eisen-Bor-Permanentmagnetmaterialien mit Terbium, Neodym-Eisen-Bor-Permanentmagnetmaterialien mit Dysprosium, einschließlich Magnete oder Magnetpulver. |
* Beachten Sie diese nicht kontrollierten Produkte
Für die Hersteller ist es eine sehr wichtige positive Nachricht, dass das Handelsministerium in der anschließenden Frage-und-Antwort-Runde klarstellte, dass viele stark verarbeitete nachgelagerte Produkteim Allgemeinen nichtunterliegen den Regelungen dieser Bekanntmachung Nr. 18. Daher können Sie sich bei der Planung von Exportgeschäften auf folgende Produktkategorien konzentrieren:
•Motorkomponenten: Zum Beispiel,Rotor- oder Statorbaugruppenwo Magnete eingebettet, eingesetzt oder auf Eisenkernen oder Stahlplatten befestigt werden. Sogartief montierte TeileDie Integration weiterer Komponenten wie Wellen, Lager, Lüfter usw. wird in der Regel nicht kontrolliert.
•Sensorkomponenten: Sensoren und zugehörige Teile/Komponenten unterliegen grundsätzlich nicht der Kontrolle.
•Katalytische und lumineszierende Materialien: Nachgelagerte Seltenerd-Funktionsmaterialien wie Katalysatorpulver und Leuchtstoffe werden im Allgemeinen nicht kontrolliert.
•Magnetische Befestigungsprodukte für Verbraucher:Endverbrauchsgütermit Funktionsteilen aus Samarium-Kobalt- oder Neodym-Eisen-Bor-Permanentmagneten, wie etwa magnetische Bausteinspielzeuge aus Kunststoff, magnetische Telefonrückplatten/-aufsätze, magnetische Ladegeräte, magnetische Telefonhüllen, Tablet-Ständer usw., werden im Allgemeinen nicht unter Kontrollen aufgeführt.
** Konformer Exportleitfaden
Wenn Ihr Produkt unter den Kontrollbereich fällt, müssen Sie gemäß dem unten beschriebenen Verfahren eine Lizenz beantragen. Andernfalls können Sie normal exportieren.
•Gehört zu den kontrollierten Artikeln: Sie müsseneine Ausfuhrgenehmigung beantragenvon der zuständigen Handelsabteilung des Staatsrats gemäß dem „Exportkontrollgesetz der Volksrepublik China“ und anderen Vorschriften. Bei der Zollanmeldung müssen Sie in der Bemerkungsspalte angeben, dass die Artikel kontrolliert werden, und die entsprechenden Exportkontrollcodes für Dual-Use-Artikel auflisten.
•Gehört nicht zu den kontrollierten Artikeln: Bei den oben genannten nachgelagerten Produkten, die ausdrücklich nicht in den Kontrollbereich fallen, wie etwa Motorkomponenten, Sensoren und Verbraucherprodukte, können Sie den Export gemäß den regulären Handelsverfahren durchführen.
** Wichtige Erinnerung: Achten Sie auf die Ausweitung der Richtlinien
Darüber hinaus müssen Sie sich darüber im Klaren sein, dass das Handelsministerium nach der Ankündigung Nr. 18 Folgendes herausgegeben hat:Mitteilung Nr. 61UndMitteilung Nr. 62im Oktober 2025, wodurch der Kontrollumfang weiter erweitert wird.
•Mitteilung Nr. 61: Ausweitung der Kontrollen im Ausland. Ab dem 1. Dezember 2025 müssen ausländische Unternehmen, die Produkte exportieren, die die oben genannten kontrollierten Seltenen Erden aus China enthalten und deren Wert 0,1 % oder mehr beträgt, zusätzlich eine Exportlizenz beim chinesischen Handelsministerium beantragen. Dies bedeutet, dass Ihre ausländischen Kunden oder Tochtergesellschaften betroffen sein könnten.
•Mitteilung Nr. 62: Führt Exportkontrollen für seltene Erden einTechnologien, darunter eine Reihe von Technologien für den Bergbau, die Schmelztrennung, die Metallverarbeitung und die Magnetherstellung.
Die Beherrschung dieser Schlüsselinformationen wird Ihnen dabei helfen, Präzision und Konformität zu erreichen!
��Wichtige Erinnerung: Achten Sie auf die Ausweitung der Richtlinien
Veröffentlichungszeit: 20. Oktober 2025

